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Herzlich Willkommen!
Wir erbringen für Sie mit den gesamten Service rund um die Beratung und Abschlagszahlung im Vorfeld, bis hin zur Abrechnung Ihrer Auslagen nach einer durchgeführten Dienstreise auf der Grundlage der entsprechenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) Dienstreisen und Exkursionen bis auf Weiteres nicht genehmigt werden. Ausnahmen für besondere Einzelfälle, bei denen ein dringendes dienstliches Erfordernis an der Durchführung der Dienstreise besteht, bedürfen der Genehmigung durch den Krisenstab.
Zu unseren Serviceaufgaben gehören:
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Reisekosten bei Inlandsdienstreisen und Auslandsdienstreisen (auch "Mehr-Länder-Reisen")
- Bearbeitung von Anträgen auf Abschlagszahlung
- Bearbeitung von Vorstellungsreisen
- Bearbeitung von Aus- und Fortbildungsreisen
- Beratungsaufgaben zum Bundesreisekostengesetz, Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung
- Beratung bei Fragen zum Antragsverfahren und zu Abrechnungsbesonderheiten
- Berechnung von Trennungsgeldern und Umzugskosten
- Erstellen von Auszahlungsanordnungen
- Überprüfung von Dienstreiseanträgen
Insgesamt bearbeiten wir für Sie ein Dienstreisevolumen von ca. 11.000 Abrechnungen pro Jahr, wobei der externe Dienstleister HRV unterstützend zuarbeitet. Hierbei unberücksichtigt bleiben die Dienstreisen am Dienstort Berlin.
Aktuelles
Zu den Dienstreisen sind die Vorgaben des Krisenstabes der TU Berlin zu berücksichtigen.
https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/informationsbriefe/informationsbriefe-krisenstab/