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Servicebereich Reisekosten
Wir erbringen für Sie den gesamten Service rund um die Beratung und Abschlagszahlung im Vorfeld, bis hin zur Abrechnung Ihrer Auslagen nach einer durchgeführten Dienstreise auf der Grundlage der entsprechenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus beraten und erstatten wir Umzugskosten nur für neu berufene Hochschullehrer mit Umzugskostenzusage.
Die Reform des Bundesreisekostenrecht vom 07.07.2021 hat die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin im Hinblick auf § 77 Landesbeamtengesetz umgesetzt. Insofern dürfen gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BRKG Dienstreisen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, erledigt werden kann.
Aktuelles
Zu den Dienstreisen sind die Vorgaben des Krisenstabes der TU Berlin zu berücksichtigen.
https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/informationsbriefe/informationsbriefe-krisenstab/
Beachten Sie die Informationen zu Online-Veranstaltungen.