Servicebereich Reisekosten

Dienstreisen ins Ausland

Auslandsdienstreisen sind gemäß §14 Bundesreisekostengesetz (BRK):

  • Dienstreisen im Ausland oder
  • Dienstreisen ins Ausland sowie
  • Dienstreisen vomAusland ins Inland.

Bei Auslandsdienstreisen finden neben den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes insbesondere die Regelungen der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.

Die Maßgaben hinsichtlich der Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung einer Auslandsdienstreise gelten wie bei Dienstreisen im Inland weiter.

Nähere Informationen hierzu können Sie auf unserer Webseite zum Thema Dienstreisen entnehmen.

Auslandstagegeld

Das Tagegeld im Ausland wird anhand der entsprechenden vollen Tagessätze in der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) und der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Übernachtungsgelder (ARVVwV) für das entsprechende Land ermittelt. Diese Verwaltungsvorschrift wird jährlich aktualisiert. Ab dem 15. Tag wird ein um 10 Prozent ermäßigtes Tagegeld gezahlt. Das entsprechend anzuwendende Auslandstagegeld oder Inlandstagegeld bestimmt sich nach dem Land, das Auslandsdienstreisende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht haben. Wird bei Auslandsdienstreisen das Inland vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, wird als Auslandstagegeld für das Land des letzten Geschäfts-, Dienst- oder Wohnortes im Ausland gezahlt (§ 4 Abs. 1 ARV). 

Bei Schiffsreisen ist das Auslandstagegeld für Luxemburg, für die Tage der Ein- und Ausschiffung das für den Hafenort geltende Auslands- oder Inlandstagegeld maßgebend (§ 4 Abs. 3 ARV).

Sofern im Rahmen des Dienstgeschäftes unentgeltliche Verpflegung bereitgestellt wird, finden die Kürzungsregelungen analog dem Inlandstagegeld, für das Frühstück 20 Prozent, für das Mittag- und Abendessen je 40 Prozent des maßgeblichen vollen Tagessatzes Anwendung.

Das volle Auslandstagegeld gem. ARVVwV steht bei Selbstverpflegung für volle 24 Stunden Abwesenheit zu.

Ab 01.01.2014 gelten für die Bemessung der Auslandstagegelder die Regelungen wie für das Inland hinsichtlich der zeitlichen Bemessung in analoger Anwendung.

Bei einer eintägigen Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mehr als 8 Stunden beträgt das Auslandstagegeld 80 Prozent des vollen Tagessatzes.

Im Rahmen von mehrtägigen Dienstreisen wird ein Auslandstagegeld für den An- und Abreisetag pauschal in Höhe von 80 Prozent des zustehenden Satzes gewährt, unabhängig von der tatsächlichen Dauer.

Auslandsübernachtungsgeld

Das Übernachtungsgeld im Ausland wird anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Übernachtungsgelder (ARVVwV) für das entsprechende Land ermittelt. Diese Verwaltungsvorschrift wird jährlich aktualisiert. Sofern ein Land nicht in dieser Übersicht enthalten ist, finden hierfür die Regelsätze für das Land Luxemburg Anwendung. Das entsprechend anzuwendende Auslandsübernachtungsgeld oder Inlandsübernachtungsgeld bestimmt sich nach dem Land, das der Auslandsdienstreisende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.

Übernachtungskosten können pauschal ohne Nachweis mit 50 Prozent des in der Anlage Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld ausgewiesenen Betrages eines Landes (siehe dazu Link in der Linkbox auf dieser Seite), höchstens jedoch mit 30 Euro erstattet werden. 

Sofern die Übernachtungskosten den in der Tabelle ausgewiesenen Betrag übersteigen, ist eine gesonderte Begründung erforderlich. Bis zu dem Tabellenbetrag ist lediglich ein entsprechender Nachweis (Hotelrechnung) ausreichend.

A1-Bescheinigungen

Eine A1-Bescheinigung wird benötigt, wenn sie grenzüberschreitend in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz tätig sind. Die Antragspflicht gilt auch bei Kurzzeitentsendungen. Die A1-Bescheinigung ist vom Arbeitgeber (Personalstelle) elektronisch anzufordern.

Sonstiges

Darüber hinaus könnte ein Anspruch auf Reinigung der Kleidung bei Auslandsdienstreisen von mehr als 8 Tagen Dauer sowie klimagerechte Kleidung mit mehr als 5 Tagen Aufenthalt am Geschäftsort in einer Klimazone mit einem vom mitteleuropäischen Klima erheblich abweichenden Klima bestehen. Bitte informieren Sie sich hierzu gesondert.

Kontakt & Standort

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Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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