Inhalt des Dokuments
Dienstgeschäft
Dienstgeschäfte sind die in dem jeweiligen konkreten Arbeitsgebiet zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Aufgaben; diese Ergeben sich im Regelfall aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Nicht zu den Dienstaufgaben gehört eine Lehrtätigkeit an einer anderen Hochschule. Die Teilnahme an Promotions- und Habilitationsverfahren, die an einer anderen Hochschule durchgeführt werden, ist i. d. R. keine Dienstaufgabe, sondern eine Nebentätigkeit i. S. von §§ 60 ff. LBG.
Es wird empfohlen, Zweifelsfälle mit dem Servicebereich Reisekosten zu klären.
Rechtliche Grundlagen
Bundesreisekostengesetz (BRKG) [1]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BRKG (BRKG VwV) [2]
Ansprechpartner/in
Bei weiteren Fragenwenden Sie sich
bitte an Ihre/n
Sachbearbeiter/in.
- Beschäftigte [3]
810005.html
svwvbund_01062005_D630201171.htm
schaeftigte/parameter/de/font0/minhilfe/