Servicebereich Reisekosten

Dienstreisen (außerhalb der Dienststätte)

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte (§ 2 Bundesreisekostengesetz). Es werden alle Erledigungen von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte unter dem Begriff Dienstreisen zusammengefasst.

Die Dauer der Dienstreisen bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte. Grundsätzlich sollen Dienstreisen nicht vor 6 Uhr anzutreten und nicht nach 24 Uhr zu beenden sein.

Dienstreisen müssen grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sein. Wurden Dienstreisen ohne eine schriftliche Anordnung oder Genehmigung angetreten, kann dies zum Verlust Ihrer Ansprüche bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie einer möglichen Kostenerstattung führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Dienstgeschäft

Dienstgeschäfte sind die in dem jeweiligen konkreten Arbeitsgebiet zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Aufgaben; diese ergeben sich im Regelfall aus dem Geschäftsverteilungsplan. Nicht zu den Dienstaufgaben gehört eine Lehrtätigkeit an einer anderen Hochschule. Die Teilnahme an Promotions- und Habilitationsverfahren, die an einer anderen Hochschule durchgeführt werden, ist in der Regel keine Dienstaufgabe, sondern eine Nebentätigkeit i. S. von §§ 60 ff. LBG. Im Zweifelsfall klären Sie mit dem Servicebereich Reisekosten, ob Ihre Reise zur Erledigung eines Dienstgeschäftes gehört.

Dienstreise am Wohn- oder Geschäftsort (Dienstgang)

Dienstreisen am Wohn- oder Geschäftsort (ehemals Dienstgänge genannt) müssen nicht zwingend elektronisch oder schriftlich angeordnet oder genehmigt werden.

Der/die Dienstreisende muss seiner/m Vorgesetzten die Dienstreise anzeigen. Dies kann mündlich oder schriftlich mit dem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise erfolgen.

Grundsätzlich ist für die Durchführung von Dienstreisen die Wahl des Beförderungsmittel auf die Nutzung des ÖPNV beschränkt. Eine Kostenerstattung bei der Wahl des eigenen Pkw aus persönlichen Gründen erfolgt mit einer Wegstreckenentschädigung von 0,20 Euro pro Entfernungskilometer, maximal bis zur Höhe des VBB-Tarifes.

Die organisatorische Zuständigkeit ergibt sich aus den nachfolgenden Aufgabengebieten:

Präsidium

Die Angehörigen des Präsidiums haben seit dem 12.11.2007 eine pauschale Genehmigung zur Durchführung von In- und Auslandsdienstreisen nach den geltenden gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen.

Gemäß der Grundordnung der TU Berlin gehören die*der Präsident*in, die*der 1. Vizepräsident*in, die*der 2. Vizepräsident*in, die*der 3. Vizepräsident*in und die*der Kanzler*in zum Präsidium.

Beschäftigte der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV)

Die Genehmigung für Beschäftigte der TU Berlin erteilt in den Einrichtungen der ZUV die jeweilige Abteilungsleitung, für Beschäftigte des Präsidialbereiches die*der Leiter*in des Präsidialamtes oder eine durch diese*n beauftragte*n Person, für Beschäftigte des Kanzlerbereiches die*der Kanzler*in oder eine beauftragte Person bzw. für Beschäftigte einer Zentraleinrichtung die*der Leiter*in der Einrichtung.

Beschäftigte der Fakultäten

Für Beschäftigte der Fakultäten genehmigt Dienstreisen die*der Dekan*in. Sofern die Genehmigung innerhalb der Fakultäten durch den*die jeweilige*n Leiter*in auf Dritte übertragen werden soll, ist dieses Recht in Schriftform zu erteilen und ebenfalls zeitlich und inhaltlich zu begrenzen.

Die*der Vorgesetzte und ggf. Mittelverantwortliche kann im Rahmen der Genehmigung auch die*der Genehmigende sein. Bitte beachten Sie, dass in den Fakultäten abweichende Regelungen bestehen können.

Beantragung, Genehmigung und Abrechnung

Für die Beantragung und Abrechnung Ihrer Dienstreise nutzen Sie als Beschäftigte der TU Berlin die auf dieser Seite befindlichen Vordrucke. Hiermit beantragen Sie bei der*dem für Sie zuständigen Genehmigenden die dienstlich notwendige Reise unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sofern ein Ergebnis nicht kostengünstiger per Telefon oder E-Mail oder auf andere Art und Weise herbeigeführt werden kann.

Sie sind Beschäftigte*r, wenn sie ein*e im Landesdesdienst stehende*r Professor*in, Beamtin/Beamter, Angestellte/Angestellter sowie wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft sind. Sofern Sie nicht zu diesem Personenkreis zählen, nutzen Sie bitte die Informationen zu den Externen Reisenden.

Möchten Sie eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verbinden, beachten Sie bitte die Information auf der Seite Dienstreisen in Verbindung mit einem Privataufenthalt.

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 02
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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