Inhalt des Dokuments
Dienstreisen
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte (§ 2 BRKG). Sie müssen grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sein.
Die Dauer der Dienstreisen bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte. Grundsätzlich sollen Dienstreisen nicht vor 6 Uhr anzutreten und nicht nach 24 Uhr zu beenden sein.
Wurden Dienstreisen ohne eine schriftliche Anordnung oder Genehmigung angetreten, kann dies zum Verlust Ihrer Ansprüche bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie einer möglichen Kostenerstattung führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Beschäftigte des Präsidialbereichs
Die Mitglieder des Präsidiums haben eine pauschale Genehmigung zur Durchführung von In- und Auslandsdienstreisen nach den geltenden gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen.
Beschäftigte der ZUV
Die Genehmigung für Beschäftigte der TU Berlin erteilt in den Einrichtungen der ZUV die jeweilige Abteilungsleitung, für Beschäftigte des Präsidialbereiches der/die Leiter/in des Präsidialamtes oder eine durch ihn beauftragte Person, für Beschäftigte des Kanzlerbereiches die/der Kanzler/in oder eine beauftragte Person bzw. für Beschäftigte einer Zentraleinrichtung der/die Leiter/in der Einrichtung.
Beschäftigte der Fakultäten
Für Beschäftigte der Fakultäten genehmigt Dienstreisen die/der Dekan/in. Sofern die Genehmigung innerhalb der Fakultäten durch die jeweilige/n Leiter/in auf Dritte übertragen werden soll, ist dieses Recht in Schriftform zu erteilen und ebenfalls zeitlich und inhaltlich zu begrenzen.
Der/die Vorgesetzte und ggf. Mittelverantwortliche kann im Rahmen der Genehmigung auch der/die Genehmigende sein. Bitte beachten Sie, dass in den Fakultäten abweichende Regelungen bestehen können.
Für die Beantragung und Abrechnung Ihrer Dienstreise nutzen Sie als Beschäftigter der TU Berlin die unter Anträge befindlichen Vordruck. Hiermit beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen genehmigenden die dienstlich notwendige Reise unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sofern ein Ergebnis nicht kostengünstiger per Telefon oder E-Mail oder auf andere Art und Weise herbeigeführt werden kann.
Sie sind Beschäftigte/r, wenn sie ein/e im Landesdesdienst stehende/r Professorin/Professor, Beamtin/Beamter, Angestellte/Angestellter sowie wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft sind. Sofern Sie nicht zu diesem Personenkreis zählen, nutzen Sie bitte die Informationen zu den Externen Reisenden.
Möchten Sie eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt verbinden, beachten Sie bitte die Information auf der Seite Dienstreisen in Verbindung mit einem Privataufenthalt.
Anträge
- Antrag auf Durchfuehrung einer Reise durch Externe PDF, 115 KB
- Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise PDF, 142 KB
- Application for conducting travel by non TU-personnel PDF, 115 KB
- Application for official travel PDF, 128 KB
- Bahn- Antrag auf Online Buchungsberechtigung PDF, 200 KB
- Claim for Travel Expenses PDF, 131 KB
- FORM for travel expenses PDF, 159 KB
- Genehmigung-Anleitung zum Ausfuellen des Antrages PDF, 125 KB
- Reisekostenabrechnung-Anlage zur Reisekostenabrechnung (Variante 1) PDF, 121 KB
- Reisekostenabrechnung- Anlage zur Reisekostenabrechnung (Variante 2) PDF, 1 MB
- Reisekostenabrechnung-Antrag Abrechnung Dienstreise PDF, 181 KB
- Reisekostenabrechnung-Verlusterklaerung Reiseunterlagen PDF, 189 KB
- Reisekostenabrechnung-Wichtige Information PDF, 152 KB
Verweise
Verweise (Links) zu verwandten Themen
Anleitung zur Genehmigung von Dienstreisen
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