Servicebereich Reisekosten

Exkursionen

Exkursionen sind Studienfahrten oder Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der Studierenden. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Die vorgesehene Exkursion ist in ihrem Inhalt und Umfang so rechtzeitig anzukündigen, dass alle in Frage kommenden Interessenten die Möglichkeit haben, sich um eine Teilnahme zu bewerben. Die Exkursion ist grundsätzlich nur für die Studierenden vorgesehen.

Exkursionen sollen nur durchgeführt werden, wenn die selbständige Aneignung von praktischen Erfahrungen, die Vorort-Auseinandersetzung mit originalen Objekten sowie die Vermittlungen entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten und künstlerischer und wissenschaftlicher Methoden im räumlichen Bereich der TU Berlin nicht oder nicht hinreichend möglich sind. Reisen zu hochschul- oder allgemeinpolitischen Veranstaltungen sind keine Exkursionen. Das gilt auch für Reisen mit vorrangig touristischem Charakter.

Pflichtexkursionen sind Studienfahrten, die in den Studien- und Prüfungsordnungen zwingend festgeschrieben sind.

Die Genehmigung sowie die Abrechnung einer Exkursion erfolgt über das zuständige Fakultäts-Service-Center (FSC).

Für die teilnehmenden Exkursionsleiter*innen und Betreuer*innen finden für die Abrechnung die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes Anwendung. Eine Kostenerstattung erfolgt für diesen Personenkreis über den genehmigten Exkursionsantrag im Servicebereich Reisekosten.  

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 02
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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