Online-Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren usw., die online statt finden, entstehen oftmals Teilnahmegebühren. Diese werden nicht über uns, den Servicebereich Reisekosten, abgerechnet. Da es sich bei den Teilnahmegebühren der Online-Veranstaltungen um sogenannte konsumtive Sachmittelkosten handelt und keine Reisekosten entstehen, werden diese Kosten direkt über den genehmigenden Bereich, z.B. die Fakultät oder das Institut, abgerechnet.
Nur wenn die Teilnahmegebühren im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Dienstreise stehen, sind die Kosten als Nebenkosten i. S. des § 10 Bundesreisekostengesetzes (BRKG) im Rahmen der Reisekostenabrechnung über uns, den Servicebereich Reiskosten, abzurechnen. Die Kosten für die Teilnahme werden dann in der Dienstreiseabrechnung nicht mehr geltend gemacht. Wir benötigen trotzdem die Angaben zu den Mahlzeiten/Übernachtungskosten, die in der Teilnahmegebühr enthalten waren.
Krisenstab der TU Berlin
Kontakt & Standort
Einrichtung | Servicebereich Reisekosten |
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Sekretariat | II RK 01 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 7120 |
Telefonische Sprechzeiten: | Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie: | Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar |
Einrichtung | Servicebereich Reisekosten |
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Sekretariat | II RK 02 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 7121 |
Telefonische Sprechzeiten: | Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr |
Aktueller Hinweis: | Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar |
- Servicebereich Reisekosten