Servicebereich Reisekosten

Erstattung von Reisekosten – allgemeine Informationen

Erstattungsfähige Reisekosten

Im Rahmen durchgeführter Dienstreisen können Ihnen die dienstlich notwendigen Kosten gem. § 77 Landesbeamtengesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 BRKG erstattet werden.

Die Reiskostenvergütung umfasst:

Alle weiteren Reisekosten, die nicht unter diese Aufzählung fallen, sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und nicht erstattungsfähig.

Wenn Sie den einzelnen Verlinkungen folgen, können Sie detailliertere Angaben zu den möglichen Erstattungen bekommen.

Abschlagszahlung

Im Rahmen einer Dienstreise entstehen Reisenden oftmals zur Wahrnehmung des Dienstgeschäftes dienstlich notwendige Kosten, welche grundsätzlich erst nach der genehmigten Dienstreise mit dem Vordruck Reisekostenabrechnung abgerechnet bzw. erstattet werden können.

Damit Sie als Reisende nicht mit dem Gesamtbetrag in Vorleistung gehen müssen, besteht die Möglichkeit, bei Dienstreisen mit zu erwartenden Kosten von mehr als 200 Euro, einen Abschlag i. H. v. 80 v. H. der zu erwartenden Kosten mit dem Vordruck der Genehmigung einer Dienstreise im Vorfeld zu beantragen. Hierzu ist lediglich die Angabe Ihrer Personalnummer und Weiterleitung ihres Dienstreiseantrages an Servicebereich Reisekosten notwendig. 

Dieser Abschlag wird dann nach erfolgter Dienstreise mit der zu gewährenden Reisekostenvergütung verrechnet und nur noch der Differenzbetrag zur Auszahlung gebracht. Sollte Ihr Abschlag die tatsächlichen Reisekosten übersteigen, werden Sie aufgefordert den überzahlten Betrag zu erstatten.

Sofern Sie planen, ihre Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt zu verlängern, beachten Sie bitte die Informationen zur Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen hinsichtlich eines Kostenvergleiches der An- und Abreisekosten. Der Nachweis ist bereits im Rahmen der Abschlagsbeantragung erforderlich.

Abrechnung

Die Gewährung eines Abschlages stellt keine Reisekostenabrechnung dar. Die Reisekostenabrechnung muss zeitnah nach Beendigung der Dienstreise, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich in Papierform bei der TU Berlin oder direkt beim Servicebereich Reisekosten beantragt werden. In Ausnahmefälle ist die Beantragung in elektronischer Form möglich. 

Neben dem vollständig ausgefüllten Abrechnungsvordruck benötigt der Servicebereich Reisekosten grundsätzlich die nachfolgend genannten Belege im Original. Sofern Sie lediglich über einen Online-Ausdruck der Rechnung verfügen, reichen Sie diesen bitte mit der Kennzeichnung "Online-Beleg! - gilt als Original" sowie Ihrer Unterschrift, Ihrem Namen und dem aktuellen Datum ein. Die Notwendigkeit besteht auf Grund des Rundschreibens "Vordrucke u. ergänzende Haushaltswirtschaftliche Regelungen" vom 10.02.2017.

  • Genehmigung der Dienstreise
  • Fahrkarten und sonstige Fahrkartenbelege (z. B. ÖPNV-Tickets)
  • Flugscheine und -rechnungen
  • Rechnungsbelege, soweit Nebenkosten geltend gemacht werden
  • Hotelrechnungen
  • Rechnungen über Teilnahmegebühren, Seminar- oder Tagungsgebühren

Soweit die Originalbelege nicht in Euro ausgestellt sind, fügen Sie bitte einen Nachweis zur Währungsumrechnung bei. 

Darüber hinaus bitten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit darum, außer den genannten Zahlungsnachweisen der Abrechnung keine weiteren Unterlagen und Dokumente beizufügen. Dazu gehören beispielsweise Buchungsbestätigungen, Schriftwechsel oder Routenpläne. Diese werden für die Erstattung der Kosten nur in Ausnahmefällen als Erläuterung benötigt und ggf. von nachgefragt.  

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 02
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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