Servicebereich Reisekosten

Unfall oder Sachschaden bei Durchführung einer Dienstreise

Unfälle bei der Durchführung einer Dienstreise oder in Ausübung mit einer Dienstreise verbundenen dienstlichen Tätigkeit sind Dienst-/Arbeitsunfälle mit Anspruch auf Unfallfürsorge. Um einen Dienst-/Arbeitsunfall handelt es sich regelmäßig, wenn ein Körperschaden eingetreten ist.

Nähere Informationen über die Handhabung von Dienst-/Arbeitsunfällen erhalten Sie durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen des Servicebereiches Personal der Abteilung II - Personal & Recht.

Ersatzleistungen bei Schäden an Kraftfahrzeugen der Dienstreisenden kommen nur in Betracht, wenn bereits bei der Genehmigung der Dienstreise ein erhebliches dienstliches Interesse (Kategorie 2) für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges anerkannt wurde.

Eine Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses ist insbesondere dann gegeben, wenn u.a.

  • ein Dienstgeschäft bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel nicht durchgeführt werden kann oder ein solches nicht zur Verfügung steht,
  • schweres (mind. 25 Kg) und/oder sperriges Dienstgepäck (kein persönliches Reisegepäck) mitzuführen ist oder
  • die Benutzung eines Kraftwagens es ermöglicht, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen, die bei der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten oder
  • Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen - a. g. -

Insgesamt muss durch die Benutzung eines privaten Kraftwagens eine organisatorische Verbesserung, eine Steigerung der Dienstleistung oder eine Einsparung personeller und sächlicher Art erzielt werden und die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel, verwaltungseigener Dienstkraftfahrzeuge oder Mietfahrzeuge sind aus dienstlichen Gründen nicht möglich oder unwirtschaftlicher.

Zur Begrenzung des Schadensersatzrisiko empfiehlt es sich, vor der Genehmigung zu prüfen, ob eine Police besteht, die über den Umfang der Haftpflichtversicherung hinausgeht (z. B. Vollkaskoversicherung).

Wird ein privates Kraftfahrzeug ohne triftigen Grund oder ohne ein erheblich dienstliches Interesse benutzt, ist der Ersatz von Sachschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Für nähere Auskünfte über den Umfang der Schadensregulierung können Sie die Sachbearbeiter*innen im Servicebereich Reisekosten kontaktieren. 

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 02
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Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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