Servicebereich Reisekosten

Übernachtungskosten bei Inlandsreisen

Übernachtungsgeld wird Dienstreisenden für die dienstlich notwendigen Kosten einer Übernachtung gewährt (§ 7 Bundesreisekostengesetz).

Die Höhe der Entschädigung für die Dienstreisenden beträgt für dienstlich notwendige Übernachtung ohne Nachweis 20 Euro pro Nacht. Die Pauschale wird auch gewährt, wenn keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Sofern Sie Kosten mit Beleg nachweisen, kann eine Erstattung ohne Begründung nur bis zur Höhe von maximal 70 Euro ohne die Kosten für das Frühstück erfolgen. Sind die tatsächlichen Kosten einer Übernachtung höher als 70 Euro, können Ihnen diese nur bei entsprechender Begründung erstattet werden. Beispiele hierfür können sein:

  • billigere Unterkunft aus besonderen Gründen nicht verfügbar,
  • Tagungshotel,
  • Dienstreisende kann die Unterkunft nicht frei wählen,
  • Delegation etc.

Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der uns, der Reisekostenstelle.

Für die Erstattung einer möglichen (Frühstück-)Verpflegung ist es zwingend notwendig, dass die Ausstellung der Rechnung auf die Arbeitgeberin, also die TU Berlin, erfolgt und die Mahlzeit keine Wahlleistung darstellt. Nur so kann eine Arbeitgeberveranlassung für die Übernachtung inkl. Mahlzeit sichergestellt werden. Sofern die Unterkunft auf den Reisenden gebucht wird, kann eine entsprechende Verpflegung nicht durch die TU Berlin übernommen und nur die reinen Hotel-/Übernachtungskosten übernommen werden. Die Mahlzeiten sind dann durch das ggf. zustehende Tagegeld zu bestreiten.

Übernachtungsgeld wird nicht gewährt:

  • für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,
  • bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthaltes an diesem Ort,
  • bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft des Amtes wegen, auch wenn diese Unterkunft ohne triftigen Grund nicht genutzt wird und
  • in den Fällen, in denen das Entgelt für die Unterkunft in den erstattungsfähigen Fahrt- oder sonstigen Kosten enthalten ist, es sei denn, dass eine Übernachtung aufgrund einer zu frühen Ankunft am Geschäftsort oder einer zu späten Abfahrt von diesem zusätzlich erforderlich wird.   

Eine Entfernung der Unterkunft von bis zu 30 km bis zum Dienstort ist zumutbar. Bei Übernachtungen in an Berlin anliegenden Landkreisen können keine Mahlzeiten erstattet werden, da eine Heimreise zumutbar ist.

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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