Servicebereich Reisekosten

Formulare und Merkblätter rund um Ihre Dienstreise

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte (§ 2 BRKG). Sie müssen grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sein.

Wurden Dienstreisen ohne eine schriftliche Anordnung oder Genehmigung angetreten, kann dies zum Verlust Ihrer Ansprüche bei Dienst- und Arbeitsunfällen sowie einer möglichen Kostenerstattung führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Dauer der Dienstreisen bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte. Grundsätzlich sollen Dienstreisen nicht vor 6 Uhr anzutreten und nicht nach 24 Uhr zu beenden sein.

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