Servicebereich Reisekosten

Vorstellungsreisen

Reisen zu Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen

Die TU Berlin ist permanent an der Gewinnung von geeigneten Beschäftigten, sei es als Hochschullehrer*in, wiss. Mitarbeiter*in, Verwaltungsmitarbeiter*in oder studentische Hilfskraft interessiert!

In der Regel handelt es ich sich bei bei den Vorstellungsreisen nicht um eine klassische Dienstreise. Denn diese sind nur dann eine Dienstreise gem. § 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG), wenn sie von der Behörde für Angehörige der eigenen Verwaltung angeordnet werden. In allen anderen Fällen ist die Entschädigung für Vorstellungsreisen durch die Regelungen des Bundesministerium des Innern zur Gewährung eines Reisekostenzuschusses für Vorstellungsreisen geregelt.

Grundsätzlich kann aus Kostengründen keine Zusage zur Übernahme von Reisekosten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen gemacht werden.

Für einen bestimmten Personenkreis können aus den zentralen Haushaltsmitteln in Ausnahmefällen Kosten übernommen werden, sofern ein besonderes dienstliches Interesse besteht.

Sofern einzelne Fakultäten für Bewerber*innen einen Zuschuss aus zentralen Haushaltsmitteln zur Vorstellungsreise gewähren möchten, ist dies mittels dem Vordruck Vorstellungsreise - Antrag auf Kostenübernahme aus zentralen Haushaltsmitteln - im Servicebereich Reisekosten zu beantragen.

Wenn eine entsprechende Mittelfreigabe erfolgt ist, kann seitens der Fakultät eine Zusage im Rahmen der Einladung an den*die Bewerber*in formuliert werden. Hierbei ist auf die Besonderheiten der Erstattung hinzuweisen.

Sofern eine Zusage anhand der reisekostenrechtlichen Regelungen gemacht wurde, können Bewerber*innen aus dem In- und Ausland (außer mit Wohnsitz in Berlin/Brandenburg) folgende Auslagen in Form eines Zuschusses erstattet bekommen:

  • bei Benutzung der Deutschen Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, ohne Zuschläge für Sitzplatzreservierungen
  • bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch 100 Euro
  • bei der Anreise aus dem Ausland mit dem Flugzeug bis zur Höhe der niedrigsten Flugklasse als Kostenerstattung
  • notwendige Übernachtungskosten bis zur Höhe von 50 Euro pro Nacht, ohne Verpflegung und sonstige Dienstleistungen

Der Zuschuss ist mit den Vordrucken Reisekostenabrechnung, Anlage zur Reisekostenabrechnung und Stammdatenblatt Kreditoren bei der einladenden Stelle oder im Servicebereich Reisekosten zu beantragen. Zusätzlich sind die entsprechenden Belege als Anlage beizufügen.

Die Kostenerstattung muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Beendigung der Vorstellungsreise bei der einladenden Stelle oder im Servicebereich Reisekosten beantragt werden.

Bitte beachten sie, dass Sie dem*r Bewerber*in in der Einladung zum Vorstellungsgespräch mitteilen, ob und in welcher Höhe ihnen eine Kostenerstattung gewährt wird oder aber, das keine Erstattung erfolgt.

Kontakt & Standort

Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 01
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7120
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
Einrichtung Servicebereich Reisekosten
Sekretariat II RK 02
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 7121
Telefonische Sprechzeiten:Täglich 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktueller Hinweis:Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar
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